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Düngeberatung und -berechnung

Nährstoff­berechnung

Die neue Düngeverordnung

Am 01.06.2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die für die deutschen Landwirte einige gesetzliche Änderungen mit sich bringt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass jeder Landwirt vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (> 50 kg N / ha und > 30 kg P / ha) den Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, auf der er Gülle ausbringen will, berechnen muss.

Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen. Bei der Durchführung der Düngung darf der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme grundsätzlich nicht überschritten werden.

Fakten & Zahlen

  • Über organische Düngemittel aller Art darf im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes maximal 170 kg Stickstoff je Hektar ausgebracht werden.
  • Das Düngen von Acker- und Grünland ist nur in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Kulturen erlaubt. In den sogenannten Sperrfristen ist das Düngen verboten.

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Nährstoffmanagement

Wir unterstützen Sie bei den Berechnungen und Dokumentationen zum Nährstoffmanagement

Für alle landwirtschaftlichen Betriebe beginnt das Nährstoffmanagement vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit der Ermittlung des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanzen nach den Vorgaben der Düngeverordnung anhand der standort- und kulturbezogenen Obergrenze.

Mittels des errechneten Nährstoffbedarfs der Kultur, dem untersuchten Nährstoffgehalt des Bodens und der Berechnung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger können sich landwirtschaftliche Betriebe für die Aufnahme oder Abgabe von Wirtschaftsdünger entscheiden. Neben der Nährstoffvermittlung besteht in der Börse auch die Möglichkeit Futtermittel anzubieten oder zuzukaufen.

Falls ein Betrieb seine Lagerkapazitäten nach der novellierten Düngeverordnung überschreitet, bietet sich innerhalb der Nährstoffmanagement-Plattform die Möglichkeit Wirtschaftsdünger abzugeben.

Durch ein effizientes Nährstoffmanagement werden viehstarke landwirtschaftliche Betriebe entlastet. Du kannst überschüssige, organische Nährstoffe z.B. an reine Ackerbaubetriebe abgeben werden. In Deutschland bieten die Maschinenringe im Bereich Nährstoffmanagement zahlreiche Lösungen an.

Beratung durch den Maschinenring

Behalten Sie den Überblick, welche Berechnungen und Dokumentationen rund um die Düngeverordnung in Ihrem Betrieb vorgeschrieben sind.

  • Berechnung 170 kg N-Regelung: für tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
  • Düngebedarfsermittlungen für jeden Schlag: notwendig vor der ersten Düngergabe
  • Nährstoffvergleich Feld-Stall-Bilanz: bis 31.03. erstellen!
  • Stoffstrombilanz: notwendig ab 2,5 GV/ha oder bei tierhaltenden Betrieben mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
  • Lagerraumberechnung für organische Düngemittel: ab sofort Pflicht für jeden Betrieb mit Tierhaltung
  • Bayerische Länderregelungen zur DÜV: Was trifft für Dich zu: Rote Flächen, weiße Flächen, grüne Betriebe?
  • Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe, Transport und Aufnahme von mehr als 200 to Wirtschaftsdünger pro Jahr

Wir begleiten Dich bei Bedarf auch bei Deinen Anpassungsstrategien, wenn Grenzen der DÜV überschritten sind:

  • Innerbetriebliche Reaktionsmöglichkeiten
  • Wirtschaftsdüngervermittlung
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Du hast Interesse?

Dann melde Dich jederzeit bei Deinem lokalen Maschinenring!

Ihre Ansprechpartner:

Stefan Burgmeier

Stefan Burgmeier

Dipl.-Ing. (FH) Agrar
Geschäftsführer MR Kelheim e.V.

Tel.: 09443/99242-15
stefan(noagerl)burgmeier(wolpertinger)maschinenringe(noagerl)de

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